Allgemeine Geschäftsbedingungen – PitchingZone
Adrenalinzone GmbH & Co. KG
Borsigstraße 1-3
23560 Lübeck (Anbieter)
1 Allgemeine Nutzungsbedingungen Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Anbieter veranstalteten Spiele sowie für die Buchung von Spielterminen. Sie gelten ausschließlich. Abweichende AGB des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen ausdrücklich zu.
2 Spieltermine und Hinweise zum Vertragsschluss
Spiele können über das Anmeldeformular auf der Webseite des Anbieters angemeldet und koordiniert werden. Die Angebote auf der Webseite des Anbieters sind unverbindlich. Um einen Spieltermin zu buchen, erfragen die Interessenten zunächst über das Anmeldeformular auf der Webseite, telefonisch, per E-Mail, Telefax oder Brief beim Anbieter, ob der gewünschte Spieltermin verfügbar ist; diese Anfrage ist unverbindlich. Im Rahmen der Anfrage sind Zeitraum, Veranstaltung und Anzahl der Teilnehmer zu nennen. Der Kunde kann zwischen geschlossenen und offenen Veranstaltungen auswählen. Im Falle einer offenen Veranstaltung ist der Anbieter berechtigt, den Kunden und dessen Gruppe auf einem Spielareal mit anderen Teilnehmern gemeinsam spielen zu lassen. Im Falle einer geschlossenen Veranstaltung erhalten der Kunde und dessen Gruppe ein eigenes Spielareal. Bedingung für eine geschlossene Gruppe ist die Mindestteilnehmerzahl pro Gruppe von 8 Personen. Ist der gewünschte Zeitraum zu den gewünschten Konditionen verfügbar, erhält der potenzielle Kunde ein Angebot per E-Mail. Diese E-Mail stellt zugleich ein auf 3 Tage befristetes Vertragsangebot dar. Der Vertrag kommt durch die Annahme dieses Vertragsangebots durch den Kunden zustande, wobei auch die Bezahlung des Gesamtbetrags (Kaufpreis inkl. MwSt.) als Annahme zu verstehen ist; erforderlich ist hierbei, dass die Zahlung eindeutig einer bestimmten Veranstaltung zugeordnet werden kann. Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung. Bei den Leistungen des Anbieters handelt es sich regelmäßig um Dienstleistungen im Sinne des § 611 ff. BGB. Sollte in Einzelfällen ein Werk- oder Kaufvertrag vorliegen, gilt das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht.
Sollte die Gruppe bei Antritt des Termins nicht die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl pro Gruppe erreichen, so ist der Anbieter berechtigt den Fehlbetrag zur eigentlich gebuchten Gruppengröße, mindestens aber bis zur Mindestteilnehmerzahl nachzufordern.
3 Vertragspartner
Vertragspartner des Anbieters ist diejenige Person oder dasjenige Unternehmen, welches die Buchung vornimmt. Der Vertragspartner ist gegenüber dem Anbieter alleiniger Schuldner des vereinbarten Entgelts.
4 Teilnehmer
(1) Die Teilnahme am Spiel ist nur zulässig, wenn der Spieler körperlich und geistig gesund ist, den Anforderungen des Spiels gewachsen ist und keine politischen Motive mit dem Spiel verbindet. Insbesondere im Falle von Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist die Teilnahme am Spiel untersagt.
(2) Minderjährige und / oder nicht voll geschäftsfähige Personen sind von der Teilnahme am Spiel ausgeschlossen.
(3) Sollte der Anbieter feststellen, dass ein Spieler die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, ist er berechtigt, diesen vom Spiel auszuschließen oder bereits vorab nicht zuzulassen. Das für die Person vereinbarte Entgelt ist in diesem Fall unabhängig vom Ausschluss fällig.
(4) Die verbindliche Buchung einer geschlossenen Veranstaltung unterliegt einer Mindestteilnehmerzahl pro Gruppe von 8 Personen.
5 Ausrüstung
(1) Die Spieler erhalten eine Sicherheitseinweisung sowie eine Nutzungsanweisung für die Ausrüstung. Jeder Spieler ist verpflichtet, das ihm vom Anbieter zur Verfügung gestellte Spielgerät pfleglich und entsprechend den Vorgaben der Mitarbeiter des Anbieters zu behandeln.
(2) Sofern die zur Verfügung gestellte Spielausrüstung durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Spielers beschädigt wird, haftet der betreffende Spieler für die hieraus resultierenden Schäden gegenüber dem Anbieter.
6 Spielbetrieb
(1) Jeder Spieler ist angehalten, mit seinem gesamtem Auftreten den Sport Reball zu fördern und ihm nicht zu schaden. Jeder Spieler akzeptiert dieses Regelwerk ausnahmslos und richtet sein Handeln daran aus. Den Anweisungen der Spielleiter ist Folge zu leisten. Körperlicher Kontakt zu anderen Spielern ist zu vermeiden.
(2) Zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit wird Reball mit wiederverwendbaren Kugeln gespielt, welche am Ende eines Spiels oder mehrerer Spiele durch die Teilnehmer selbst per Hand wieder eingesammelt werden müssen.
(3) Das Spielfeld darf nur während der Spielzeit und nur im Rahmen des Spielablaufs genutzt werden. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Betrieb der kompletten Anlage oder von Teilen der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen einzustellen.
(4) Auf dem Gelände des Anbieters hat sich jeder Spieler und Besucher fair und sportlich zu verhalten. Gegebenenfalls vorhandenen Hausregeln oder Aufforderungen sowie Anweisungen der Mitarbeiter des Anbieters ist Folge zu leisten. Spielern und Besuchern ist es insbesondere untersagt, andere Spieler, Besucher oder Mitarbeiter zu beleidigen oder in sonstiger Weise gegen geltendes Recht zu verstoßen. Die Spielausrüstung darf ausschließlich in den dafür vorgesehenen Arealen genutzt werden. Wenn ein Spieler oder Besucher gegen diese Vorschriften verstößt, ist der Anbieter berechtigt, diesen zu mahnen, ihn vorübergehend oder dauerhaft vom Spiel auszuschließen, ihn vorübergehend oder dauerhaft des Geländes verweisen oder eine vergleichbare Sanktionsmaßnahme einzuleiten, die geeignet ist, das regelwidrige Verhalten zu unterbinden. Gezahlte Entgelte werden dem Spieler in diesem Fall nicht erstattet. Art und Umfang der Sanktionsmaßnahme stehen im freien Ermessen des Anbieters, werden jedoch Art, Schwere und Umfang des Verstoßes berücksichtigen.
(5) Die Nutzung der Anlage und des Spielgerätes geschieht auf eigene Gefahr. Zwingende Haftungsgründe unter der Überschrift „Haftung“ bleiben hiervon unberührt.
(6) Die Ausrüstung, insbesondere die Markierer, sind mit großer Sorgfalt und Vorsicht zu handhaben. Jeglicher Schaden durch unsachgemäße oder fahrlässige Handhabe wird zur Anzeige gebracht und in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet die Ausrüstung zu jeder Zeit sicher zu führen und alle Vorkehrungen für eine sichere Führung zu treffen.
7 Preise
(1) Soweit nicht anders vereinbart, gelten die auf der Homepage des Veranstalters ausgewiesenen Preise.
(2) – Zahlungsbedingungen folgen –
8 Stornierung
(1) Der Anbieter kann – ohne dass er vertraglich hierzu verpflichtet ist – dem Kunden im Kulanzwege die Möglichkeit einräumen, eine verbindlich gebuchte Veranstaltung zu stornieren. In diesem Falle reduziert sich das geschuldete Entgelt in Abhängigkeit davon, wie viele Tage zwischen der Stornierungsmitteilung (Eingang beim Anbieter) und dem gebuchten Veranstaltungstermin liegen nach folgendem Schlüssel:
– bis 3 Tage – Entgelt reduziert sich um 100 %
– 2 Tage – Entgelt reduziert sich um 50 %
– 1 Tag – keine Reduzierung
(2) Der Anbieter entscheidet über die Zulassung der Stornierung jeweils im Einzelfall und kann diese nach eigenem Ermessen verweigern. Ein Anspruch auf Stornierung besteht nicht.
9 Haftung
(1) Den Spielern ist bewusst, dass es bei unvorsichtiger Spielweise zu Verletzungen sowie Verschmutzungen und Beschädigungen an der Kleidung kommen kann. Gästen und Spielern wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände zum Spielort mitzubringen.
(2) Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
(3) Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen den Anbieter aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Kunden geltend gemacht werden.
(4) Die Begünstigten haften nicht für Schäden, die auf dem Gelände des Veranstalters an PKW, Motor- und Fahrrädern entstehen. Betreten und Befahren der Parkplätze geschieht auf eigene Gefahr.
10 Getränke und Catering
Der Verzehr mitgebrachter Speisen ist auf den Anlagen des Veranstalters erlaubt.
11 Alkohol- und Rauchverbot
Mit Betreten der Anlagen des Veranstalters besteht Rauch- (in geschlossenen Räumen) und Rauschmittelverbot. Bei Verdacht auf Rauschmittel- oder übermäßigen Alkoholkonsum entscheiden die Spielleiter nach Ermessen über den Ausschluss vom Spiel.
12 Fotos
(1) Mit Betreten der Anlagen des Anbieters erklärt sich jeder Spieler und Gast damit einverstanden, fotografiert bzw. gefilmt werden zu können. Ebenso erklärt sich jeder Gast damit einverstanden, dass Fotografien seiner Person zu Werbezwecken genutzt werden können.
(2) Das Fertigen von Foto- oder Filmmaterial zu gewerblichen Zwecken ist innerhalb der kompletten Anlagen ohne ausdrückliche Genehmigung des Anbieters untersagt.
13 Nutzung von Mailjet für den Versand von Newslettern
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(7) Kontakt
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14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist das Gericht am Sitz des Anbieters zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat. Der Sitz unseres Unternehmens ist der Überschrift dieser AGB zu entnehmen.
Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher hierdurch zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.
15 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dieses auf den Bestand der anderen Bestimmungen keinen Einfluss.
16 Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.
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Stand: Januar 2023